Revisionssichere Patentarchivierung
Ihre Patentdokumente werden gemäß § 30 PatG strukturiert erfasst und digital archiviert. Das DPMA-prüffähige System stellt sicher, dass Prioritätsbelege und Fristen jederzeit nachweisbar sind.
Reduziert das Risiko von Fristversäumnissen und Registerlöschungen.