Gewerbliche Schutzrechte & Compliance

Patentarchivierung nach PatG – Dokumentation für Unternehmen

Revisionssichere Verwaltung technischer Schutzrechte gemäß deutschem Patent- und Urheberrecht

p.i.c.t.u.r.e.o.f.p.i.c.t.u.r.e.s. unterstützt Unternehmen bei der strukturierten Archivierung von Patentunterlagen, der Indexierung von Gebrauchsmustern und der Einhaltung der Dokumentationspflichten nach § 30 PatG und UrhG. Unser Portal bietet klare Prozesse für die digitale Ablage, Fristenverwaltung und Prüfungsvorbereitung gegenüber dem DPMA.

Archivierte Patente: 1.247Indexierte Gebrauchsmuster: 683Compliance-Audits: 92Betreute Unternehmen: 47

Nutzen für Ihr Unternehmen

Konkrete Vorteile der IP-Compliance

Jeder Punkt basiert auf den Anforderungen des PatG und UrhG.
01

Revisionssichere Patentarchivierung

Ihre Patentdokumente werden gemäß § 30 PatG strukturiert erfasst und digital archiviert. Das DPMA-prüffähige System stellt sicher, dass Prioritätsbelege und Fristen jederzeit nachweisbar sind.

Reduziert das Risiko von Fristversäumnissen und Registerlöschungen.
02

Indexierte Gebrauchsmusterverwaltung

Technische Schutzrechte erhalten einen konsistenten IPC-Code und werden in einem durchsuchbaren Index abgelegt. Die Klassifikation folgt der International Patent Classification und erleichtert interne Recherchen.

Erhöht die Auffindbarkeit und rechtliche Bewertbarkeit Ihrer Schutzrechte.
03

Lizenzmanagement nach UrhG

Wir dokumentieren Nutzungs- und Verwertungsrechte für Software, Bildmaterial und Texte. Die Rechteketten werden lückenlos erfasst, sodass Sie bei Audits und Prüfungen rechtssicher agieren.

Vermeidet Abmahnungen und Schadensersatzforderungen durch fehlende Lizenzen.
04

Automatisierte Fristenüberwachung

Das System berechnet und überwacht alle relevanten Fristen aus dem Patentgesetz – von der Anmeldung bis zur Aufrechterhaltung. Bei drohenden Fristversäumnissen erhalten Sie rechtzeitig eine Benachrichtigung.

Schützt vor dem Verlust von Schutzrechten durch versäumte Zahlungen oder Erklärungen.
05

Interne Auditvorbereitung

Wir bereiten Ihre IP-Dokumentation auf interne und externe Prüfungen vor. Die Struktur folgt den Prüfkriterien des DPMA und der Finanzverwaltung, sodass Sie bei Kontrollen keine Lücken offenbaren.

Verkürzt die Auditdauer und senkt das Haftungsrisiko für die Geschäftsführung.
06

Schulung zur UrhG-Compliance

Ihre Mitarbeiter erhalten praxisnahe Schulungen zum Umgang mit geschützten Werken. Die Inhalte decken die Grundlagen des Urheberrechtsgesetzes ab und zeigen konkrete Fallstricke im Arbeitsalltag.

Senkt die Wahrscheinlichkeit von unbeabsichtigten Urheberrechtsverletzungen.

Warum Unternehmen auf uns setzen

Unsere Leistungen basieren auf dem deutschen Patent- und Urheberrecht – keine allgemeine Rechtsberatung, sondern spezialisierte Sacharbeit.

1

Fachliche Tiefe statt Breite

Wir arbeiten ausschließlich im Rahmen des Patentgesetzes (PatG) und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Keine Familien- oder Verbraucherverfahren – nur gewerbliche Schutzrechte und technische Utility-Modelle.

2

Strukturierte Indexierung nach IPC

Jedes Gebrauchsmuster wird nach der International Patent Classification (IPC) verschlagwortet. Das ermöglicht eine präzise Recherche und revisionssichere Dokumentation – auch bei großen Beständen.

3

Prüfung durch das DPMA vorbereitet

Unsere Archivierungsprozesse sind auf die Anforderungen des Deutschen Patent- und Markenamts ausgelegt. Fristenverwaltung und Prioritätsbelege werden systematisch erfasst und vorgehalten.

4

Nachvollziehbare Rechteketten

Im UrhG-Bereich dokumentieren wir Lizenzvereinbarungen und Nutzungsrechte lückenlos. Das schafft Transparenz bei Audits und schützt vor unbeabsichtigten Verstößen.

5

Erfahrung aus der Industrie

Unsere Mitarbeiter haben selbst in Patentabteilungen von Maschinenbau- und Elektronikunternehmen gearbeitet. Sie kennen die typischen Fehlerquellen und die praktischen Abläufe.

Vertrauen in IP-Compliance

Unsere Arbeit wird von Unternehmen geschätzt, die auf präzise Patentarchivierung und UrhG-Konformität angewiesen sind.

„Die strukturierte Indexierung unserer Gebrauchsmuster nach IPC hat die Recherchezeit um 40 % reduziert. Endlich ein System, das den Prüfungsanforderungen des DPMA standhält.“
Christof Heinemann-Brand — Leiter IP-Management, Maschinenbau AG
„Seit wir die UrhG-Compliance mit p.i.c.t.u.r.e.o.f.p.i.c.t.u.r.e.s. umsetzen, haben wir keine Abmahnungen mehr erhalten. Die Dokumentation der Nutzungsrechte ist jetzt revisionssicher.“
Frau Prof. Dr. Valentina Schneider B.Eng. — Justiziarin, TechMedia GmbH
„Die Fristenverwaltung für Patentanmeldungen war früher ein manueller Albtraum. Jetzt läuft alles über ein zentrales digitales Archiv – inklusive Prioritätsbelegen und PatG-konformer Aufbewahrung.“
Gerd Janssen — Leiter F&E-Dokumentation, Automatisierungstechnik KG
DPMA-konforme Archivierung IPC-Indexierung zertifiziert UrhG-Audit bestanden PatG §30 zertifiziert ISO 27001 Dokumentation DPMA-konforme Archivierung IPC-Indexierung zertifiziert UrhG-Audit bestanden PatG §30 zertifiziert ISO 27001 Dokumentation

Welche Unterlagen müssen archiviert werden?

Nach § 30 PatG sind alle Unterlagen zur Patentanmeldung, zum Erteilungsverfahren und zur Aufrechterhaltung des Schutzrechts aufzubewahren. Dazu zählen Anmeldeschrift, Prioritätsbelege, Rechercheberichte, Prüfungsbescheide und Jahreszahlungsnachweise. Auch Korrespondenz mit dem DPMA und Lizenzverträge gehören ins Archiv.

Wie lange müssen Patentunterlagen aufbewahrt werden?

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre nach Ablauf des Schutzrechts. Für anhängige Verfahren oder laufende Lizenzverträge verlängert sich die Frist bis zum rechtskräftigen Abschluss. Wir empfehlen eine digitale Langzeitarchivierung mit revisionssicheren Zeitstempeln.

Was kostet die Indexierung von Gebrauchsmustern?

Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität des Bestands. Eine Erstindexierung mit IPC-Klassifikation und Registereintrag beginnt bei 1.200 € für bis zu 50 Schutzrechte. Laufende Pflege und Aktualisierung werden individuell kalkuliert. Sprechen Sie uns für ein konkretes Angebot an.

Darf ich fremde Fotos auf der Firmenwebsite nutzen?

Grundsätzlich benötigen Sie die Zustimmung des Urhebers, es sei denn, es liegt eine freie Lizenz (z. B. Creative Commons) vor. Das UrhG schützt auch einfache Lichtbilder. Wir empfehlen, alle Bildquellen zu dokumentieren und Nutzungsrechte vertraglich zu sichern. Ein internes Audit deckt Risiken auf.

Wie prüfe ich, ob ein Patent noch geschützt ist?

Die einfachste Methode ist die Recherche im DPMAregister oder über DEPATISnet. Dort sehen Sie den aktuellen Status, die Restlaufzeit und eventuelle Einspruchsverfahren. Wir bieten eine regelmäßige Überwachung Ihrer Schutzrechte an und informieren Sie automatisch über Fristen und Änderungen.

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